Pflegetheoretische Grundlagen
Die Orientierung an pflegetheoretischen Erkenntnissen ermöglicht einerseits die Erfüllung der gesetzlichen Forderungen.
Andererseits kann somit unser alltägliches pflegerisches Handeln wissenschaftlich begründet und dargestellt werden (im Sinne der professionellen, evidenz-basierten Pflege).
Sie finden hier Auszüge aus dem von uns gewählten Pflegebedürfnismodell nach Monika Krohwinkel wie auch dem ganzheitlichen Pflegesystem in Form der Bezugspersonenpflege.
Die Pflegebezugsperson ist verantwortlich für die Planung des Pflegeprozesses und den Aufbau förderlicher Beziehungen mit den Angehörigen und /oder Betreuern. Sie sorgt für die Möglichkeit und unterstützt ihren anvertrauten Bewohner dabei zu seinem sozialen Umfeld Kontakte aufzunehmen und zu pflegen.
In ihren Aufgabenbereich fällt auch die Hilfe und Unterstützung des Bewohners in allen Belangen der Lebensgestaltung, vermittelt bei auftretenden Problemen und steht dem Bewohner in Krisensituationen hilfreich zur Seite. Die pflegerische Bezugsperson ist für diesen pflegebedürftigen Menschen am Tag der Aufnahme und während des gesamten Aufenthalts bei uns in der Einrichtung verantwortlich.


