Finanzierung
Die ZesS Betriebs-GmbH & Co. KG wurde durch Abschluss eines Versorgungsvertrages gemäß § 72 SGB XI mit den Pflegekassen und dem überörtlichen Sozialhilfeträger, dem Bezirk Oberbayern, zur Erbringung vollstationärer Leistungen zugelassen.
Mit der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern, dem Bezirk Oberbayern und der ZesS Betriebs-GmbH & Co. KG wurde eine Pflegesatzvereinbarung getroffen.
Ebenso wurde eine Leistungs- und Qualitätsvereinbarung im Sinne des § 80 a SGB XI zwischen Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern, dem Bezirk Oberbayern und der ZesS Betriebs-GmbH & Co. KG abgeschlossen.
Wir setzen uns mit den Kostenträgern vor Pflegebeginn in Verbindung und erledigen alle Formalitäten für Sie.
Arbeits- und Privatunfälle: Keinerlei Zusatzkosten bei Schwerstpflege im ZesS!
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Eine wichtige Information, die oft nicht berücksichtigt wird: Für Patienten, die nach Arbeitsunfällen (auch auf dem Weg zur Arbeit) oder Privatunfällen (z. B. durch Verkehrsunfälle) schwerstpflegebedürftig sind, entstehen überhaupt keine Kosten bei einem Aufenthalt im ZesS! Die Berufsgenossenschaften bzw. Privat- Haftpflichtversicherungen übernehmen zu 100 Prozent die Kosten eines Aufenthalts im ZesS Burghausen.
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